Ein Anwaltskollege, der bislang einen meiner Mandanten vertreten hat, möchte seine Kostenrechnung bezahlt erhalten. Die ist erst ein paar Tage alt und enthält den Hinweis, dass die Zahlungsfrist 30 Tage beträgt. Die Summe ist also noch gar nicht fällig.
Trotzdem finde ich in den Telefonzetteln die Anfrage, ob mein Mandant damit einverstanden ist, dass sich der ehemalige Anwalt das Geld direkt vom Arbeitgeber auszahlen lässt. Klingt ein wenig so, als hätte der Kollege schon mal an die Personalabteilung telefoniert und in eigener Sache vorgefühlt.
Ich hoffe mal, das ist nicht der Fall. Und wenn ja, es hat keine negativen Konsequenzen für den Mandanten. Ansonsten könnte man überlegen, wie es mit um die nachwirkenden Sorgfalts- und Rücksichtspflichten bestellt ist, die sich aus dem Anwaltsgeheimnis ergeben.