UNFREI

Mit „Empfangsbekenntnissen“ bestätigen Anwälte, dass sie ein Schreiben des Gerichts erhalten haben. Früher lag ein vorfankrierter Rückumschlag bei. Seit Jahren hat sich in NRW eingebürgert, dass die Kosten für die Rücksendung beim Anwalt hängen bleiben. Der bezahlt das Porto oder die Faxkosten.

In anderen Regionen scheint man noch etwas kulanter zu sein. So schreibt eine Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart aufs Empfangsbekenntnis:

Soweit Sie über kein Anwaltsfach … verfügen, stellen wir anheim, das Empfangsbekenntnis unfrei zurückzusenden.

Das ist so nett, dass man es sich dann fast schon nicht mehr traut.