Das Land Bayern hat einer muslimischen Rechtsreferendarin zu Unrecht verboten, bei Gerichtsverhandlungen ein Kopftuch zu tragen. Das Verwaltungsgericht Augsburg erklärt eine entsprechende Anordnung des Oberlandesgerichts München für rechtswidrig.
Die Referendarin wurde, wie bei der juristischen Ausbildung üblich, als Vertreterin der Staatsanwaltschaft in Strafsachen geschickt. Außerdem nahm sie in ihrer Zivilstation an der Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen teil. Hierbei durfte sie jeweils ihr Kopftuch nicht tragen, auf das sie aus religiösen Gründen Wert legt.
Das Verwaltungsgericht Augsburg vermisst bereits eine Rechtsgrundlage für die Anordnung. Im Freistaat Bayern existiere kein formelles Gesetz, welches Rechtsreferendare zu einer weltanschaulich-religiösen Neutralität verpflichte. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts müssten grundrechtsrelevante Eingriffe gesetzlich geregelt sein. Bloße Verwaltungsvorschriften reichten nicht aus (Au 2 K 15.457).