BLITZER-SOFTWARE

Groß in Mode ist derzeit Blitzer-Software für Navigationsgeräte und PDAs. Sie zeigen stationäre Radarfallen an, meist europaweit. Der Besitz ist zwar erlaubt, aber nicht der Betrieb oder das „betriebsbereite Mitführen“ im Auto. So ist es in § 23 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung geregelt:

Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Die ADAC motorwelt (Printausgabe) weist darauf hin, dass bei einem Verstoß nicht nur mindestens 75 Euro Bußgeld und vier Punkte in Flensburg drohen. Es kann sogar das Navigationsgerät eingezogen werden. Womöglich sogar das ganze Auto, wenn das Navi fest eingebaut ist.

Man könnte sich als Gesetzeshüter natürlich auch die Frage stellen, ob nicht das normale Autoradio unter die Vorschrift fällt. Manche Privatsender geben die Radarfallenstandorte ja schon im 30-Minuten-Takt durch.

(Danke an Matthias Böse für den Hinweis)