Das Amtsgericht Bremen verhandelte heute morgen einen ganz besonderen Fall. Jedenfalls, wenn es nach der Pressestelle geht. Die annoncierte dem interessierten Publikum nämlich in der Pressevorschau, im Prozess gehe es um einen „Angriffsdiebstahl“.
Das ist ein extrem seltenes Delikt. So selten, dass weder das Gesetz, Rechtsprechung noch juristische Kommentarliteratur Nennenswertes dazu beitragen können. Im Gegensatz etwa zum stinknormalen Einbruchsdiebstahl, der vielleicht auch gemeint gewesen sein könnte.
Immerhin: Mit dem „Angriffsdiebstahl“ hat sich das Amtsgericht Bremen gleich eine Topplatzierung bei Google gesichert.