Da ist beim Gericht einiges schiefgelaufen.
Erst mal wurde ich als Verteidiger des Angeklagten nicht korrekt geladen. Die Ladung zum Hauptverhandlungstermin am Donnerstag dieser Woche erhielt ich erst heute, also weit außerhalb der Wochenfrist nach § 217 StPO. Und das, obwohl ich mich schon vor rund vier Wochen schriftlich beim Gericht gemeldet hatte.
Ebenso alt war mein Akteneinsichtsgesuch. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte kann ich meine Arbeit nicht machen. Deswegen war ich auch so frei, zwischendurch daran zu erinnern, dass man mir doch bitte die Akte mal zusendet. Ist nicht passiert.
Blöd, aber ebenso ist es verständlich, wenn Richter ihre einmal festgesetzten Termine retten wollen. Da hört man etwa folgendes: „Kein Problem, Sie kommen einfach ein paar Minuten früher ins Gericht. Dann gucken Sie halt mal in die Akte rein.“ So geht das aber keinesfalls, denn so lässt sich – zumindest bei kleineren Sachen – der Akteninhalt vielleicht gerade noch mit dem Mandanten besprechen. Aber nicht eine Verteidigungsstrategie ausarbeiten.
Ich griff heute morgen also zum Telefonhörer, um mit der Richterin über die Probleme zu sprechen. Da ich die Dame nicht kannte, rechnete ich natürlich damit, dass wir uns die Wolle bekommen. Sachlich natürlich, nicht im Ton. Doch ganz das Gegenteil war der Fall. „So macht eine Verhandlung keinen Sinn“, sagte die Richterin ohne großartiges Hin und Her. „Schauen wir mal, ob wir einen Termin im August finden.“
Das gelang uns dann auch. Insgesamt eine sehr angenehme Erfahrung. Bleibt nur zu hoffen, dass insbesondere die Akteneinsicht diesmal etwas schneller geht.