EXAKTE ZAHLEN

Die Höhe eines Bußgeldes bemisst sich in vielen Fällen auch nach dem Einkommen. Zum Beispiel bei Umweltdelikten oder Verstößen gegen Sozialvorschriften.

Von daher stellt sich mir schon die Frage, wieso die Sekretärin eines Mandanten im Anhörungsbogen im Feld „weitere Angaben (z.B. über wirtschaftliche Verhältnisse)“ sein monatliches Einkommen mit 42.349,79 € angegeben hat.

Das wird nicht ganz billig, falls er verurteilt wird.