Herr S. soll Tankbetrug begangen haben.
Normalerweise begeht man Tankbetrug, indem man ohne zu zahlen davon fährt. Herr S. hat aber bezahlt. 21 € für Zapfsäule 4. Der Kassierer behauptet, Herr S. habe Zapfsäule 4 gesagt. Deshalb habe er Zapfsäule 4 kassiert. In Wirklichkeit habe S. aber an Zapfsäule 2 gestanden; dort hätte es 29 € gekostet.
Herr S. sagt, er habe „der silberne BMW“ gesagt. Und da er seinen Tank nur habe auffüllen wollen, habe ihn der Betrag von 21 € nicht stutzig gemacht. Es hätten auch 19 € sein können. Oder 33 €.
Aber Herr S. fühlt sich fast geschmeichelt, dass man ihn für so gerissen hält. Immerhin musste er ja beim Tanken checken, was der Kunde an Säule 4 in sein Auto pumpt. Denn das sollte ja tunlichst weniger sein. Dann musste er genau den Augenblick an der Kasse abpassen, in dem der der andere Kunde zu Ende getankt hat. Denn ansonsten würde der Betrag der Säule ja nicht freigegeben.
Nicht auszudenken außerdem das Risiko, dass der andere Kunde schnell an die Kasse kommt oder in Hörweite Zeitschriften studiert. Denn dann kriegte er ja mit, wie jemand seine Rechnung bezahlt. Dass es haarscharf abgegangen ist, belegen auch die Kassenquittungen. 21.53 Uhr für Säule 4; 21.54 Uhr für Säule 2 (da muss die Sache aufgefallen sein).
Es könnte sich also um einen simplen Irrtum handeln. Jedenfalls wird man Herrn S. kaum Betrugsvorsatz nachweisen können. Trotzdem haben sich schon ein Kriminalhauptkommissar und eine Staatsanwältin ausgiebig mit der Angelegenheit beschäftigt. Die Akte umfasst mittlerweile 25 Seiten.
Durch meine Verteidigungsschrift vom heutigen Tage wird sie auch nicht schmaler.