Ein Metablogger von der Zeit ereifert sich darüber, dass das „Du bist Deutschland“-Foto aus der Nazizeit in Blogs nur veröffentlicht wurde. Er ist nämlich der Meinung, die Blogger hätten auch recherchieren müssen. Aber sie wären zu feige oder zu faul gewesen, mal beim Stadtarchiv oder dem Buchautor anzurufen.
Abgesehen davon, dass diese Behauptung so offensichtlich nicht stimmt, ist dieser Satz im Beitrag wirklich witzig:
Und dann hat sich um Bildrechte mal wieder keiner geschert.
Gehört zum Recherchieren für einen Journalisten auch, dass man die rechtliche Seite abcheckt, bevor man juristisch etwas in Zweifel zieht?
Dann hätten die sicherlich in der Zeit-Redaktion vorhandenen Juristen oder gar die Rechtsabteilung dem Autor sicher was von § 51 Urheberrechtsgesetz erzählt. Und ihm erklärt, dass die Veröffentlichung des Fotos als “Bildzitat” mit Quellenangabe im aktuellen Kontext so was von rechtmäßig ist, dass es auf möglicherweise abgelaufene Schutzfristen gar nicht ankommt.
Aber es steht ja nur in einem Zeit-Blog. Da darf man etwas fauler sein. Oder auch feige.