Mir wird die todsichere Verteidigungsstrategie skizziert:
Der Richter kann gar kein Verfahren eröffnen.
Zunächst einmal werde ich dem Richter zur Klärung der Rechtsunsicherheit 3 Fragen stellen, verlange seinen Amtsausweis, frage ob er ein staatlicher Richter ist und ob es sich um ein staatliches Gericht handelt. Diese Fragen kann er mir nicht mit „ja“ beantworten, da es keine staatlichen Gerichte und auch keine staatlichen Richter mehr gibt, es sei denn, sie sind ausdrücklich von den Alliierten dazu legitimiert.
Ich habe mir eine eidesstattliche Versicherung vorbereitet, die er mir dann bitte unterschreiben möchte. Wenn er das alles nicht macht, kann er kein Verfahren eröffnen. Dann macht er eine Aussageverweigerung wegen Eigenbelastung gem. § 55 Strafproz.O.
Ich poste das nur ungern und ausschließlich in Erfüllung meiner Chronistenpflicht. Immerhin mache ich mich als Strafverteidiger ja völlig überflüssig und darf mich damit quasi nach einem neuen Job umsehen.