HIN UND HER

Lieber Raten statt Klage. Sagt der Gegner. Also schließen wir mit ihm eine Ratenzahlungsvereinbarung ab. Mit einer strengen Fälligkeitsklausel. Danach ist der Gesamtbetrag sofort fällig, wenn mit einer Rate mehr als zehn Tage Verzug eintreten.

Die Zahlung kommt pünktlich, aber in Form eines Schecks. Wir lösen den Scheck ein und überweisen unserer Mandantin den Betrag. Eine Auftraggeberin übrigens, bei der man sich keine Sorgen machen muss, wenn der Scheck des Schuldners platzt. Genau das passiert. Der bereits gut geschriebene Betrag wird unserem Konto wieder belastet.

Wir fordern also das von der Bank zurückgebuchte Geld bei unserer Mandantin an. Und außerdem einen Gerichtskostenvorschuss für die jetzt fällige Klage. Am Tag danach geht der Betrag einer Rate zuzüglich 15 € ein. Allerdings nicht von der Mandantin, sondern vom Gegner. Der möchte sich damit wahrscheinlich für den geplatzten Scheck entschuldigen; schlauerweise hat er die Rücklastschriftkosten direkt mit draufgelegt.

Am nächsten Tag überweist die Mandantin den Betrag des geplatzten Schecks, ebenfalls zuzüglich der Bankkosten. Außerdem geht noch der Gerichtskostenvorschuss ein. Die Klage ist mittlerweile raus.

Ich gebe die Akte erst mal meiner Mitarbeiterin. Nach meiner Meinung können wir der Mandantin jetzt wieder eine Rate überweisen. Aber das soll sie entscheiden. Die Bucherei ist nicht so mein Ding, und die Sache jetzt eindeutig eine Wendung zu viel.