Seit Jahrzehnten schüttet die VG Wort 50 Prozent ihrer Einnahmen an Verlage aus. Dabei ist die Einrichtung eigentlich als eine Art GEMA für Schriftsteller, Autoren und Journalisten gedacht. Der Bundesgerichtshof beendet diese Praxis mit einem heute verkündeten Urteil.
Die VG Wort verteilt insbesondere die Kopierabgaben, welche Hersteller von Kopiergeräten, die Betreiber von Copyshops und Bibliotheken zahlen müssen. Auf die Klage eine Autors stellen die Richter fest, dass den Verlegern nach dem Urheberrechtsgesetz überhaupt keine eigenen Ansprüche auf eine Beteiligung an den Einnahmen der VG Wort zusteht. Zwar machten es die Verlage Autoren in der Regel erst möglich, ihre Texte zu verbreiten. Das sei aber keine „verlegerische Leistung“, die ohne rechtliche Grundlage einfach pauschal mit 50 % der Gesamteinnahmen abgegolten werden dürfe.
Die Praxis der VG Wort muss jetzt jedenfalls neu geregelt werden. Spannend wird sicher auch, ob und welchem Umfang Mitglieder der VG Wort Nachforderungen stellen können (Aktenzeichen I ZR 198/13).