Drama im Alltag. Mandanten sind stinksauer, weil ich die Schadensunterlagen für einen Verkehrsunfall an die falsche Versicherung geschickt habe.
Die Gesellschaft einschließlich Versicherungsscheinnummer habe ich mir aber nicht ausgedacht. Ich habe sie vielmehr aus dem Gutachten entnommen. Der Sachverständige hatte die Versicherungsdaten für den Unfallgegner aufgeführt. Leider, so stellt sich jetzt heraus, sind im Büro des Sachverständigen die Halterabfragen für zwei Gutachten vertauscht worden.
Nun kenne ich den Sachverständigen seit Jahren. Er leistet gute Arbeit. Bisher stand in seinen Gutachten auch immer die richtige Versicherung. Da stellt sich schon die Frage, ob ich verpflichtet bin, dieselbe Anfrage noch mal zu machen. Außerdem würde dann ja auch wieder ein Zeitverlust eintreten, bis ich die Antwort habe. Zumindest, wenn mir, wie hier, die Kfz-Daten nicht schon vorher übersandt werden.
Dankenswerterweise hat die falsche Versicherung die Unterlagen direkt an die richtige Versicherung geschickt. Wenn die richtige Versicherung jetzt zügig reguliert, dämpft das vielleicht die Emotionen.