Schreiben der Inkassoanwälte:
Sehr geehrer Herr J.,
… Sie haben das Onlineangebot http://scharfebabes.com in Anspruch genommen. Trotz Fälligkeit haben Sie leider bislang die vertraglich geschuldete Vergütung in Höhe vn 49,90 € zzgl. Mahngebühr, Bankspesen in Höhe von € 22,52 und Zinsen i.H.v. 0,16 € nicht bezahlt. Wir bitten Sie daher diesen Betrag sowie die … Anwaltsgebühren von 31.32 € bis zum 24.11.05 zu überweisen.
Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem wir uns mit unserem Rechtsanwalt Udo Vetter beraten haben, wissen wir, dass keine Ansprüche an unseren Sohn erkennbar sind. Unser Sohn ist 12 Jahre alt.
Über die familieninternen Konsequenzen ist Näheres nicht bekannt.