Der Prozess gegen Ernst Zündel ist nach dem ersten Verhandlungstag geplatzt, weil das Gericht seine Pflichtverteidigerin zwangsweise vom Mandat entbunden hat. Mich stimmt an der ARD-Meldung nachdenklich, dass Zündel nach Auffassung des Gerichts einfach so in Untersuchungshaft bleiben muss, bis sich ein neuer Pflichtverteidiger eingearbeitet hat. Nach Angabe des Staatsanwalts ist mit einem Termin in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.
Ich unterstelle mal, dass das Gericht schon seit längerem wusste bzw. ahnen konnte, welchen Kurs die Verteidigung Zündels fahren wird. Die Schriftsätze der Verteidigerin geisterten, soweit ich mich erinnere, schon einige Zeit vor dem Verhandlungstermin durch die Medien. Außerdem wird das Gericht ja nicht erst am Verhandlungstag erfahren haben, dass hinter der bisherigen Pflichtverteidigerin der ungeliebte Anwalt Horst Mahler seine Strippen ziehen soll.
Wieso hat das Gericht also nicht rechtzeitig einen weiteren Pflichtverteidiger für Zündel bestellt? Wäre das geschehen, hätte der Prozess nicht platzen müssen.
In Haftsachen gilt der Beschleunigungsgrundsatz. Und ein striktes Verhältnismäßigkeitsgebot. Auch wenn einem Herr Zündel nicht sympathisch ist, wird man zumindest einen Gedanken an eine neuere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verschwenden müssen. Die höchsten Richter haben nämlich festgestellt, dass Fehler der Justiz eine unnötig verlängerte Untersuchungshaft nicht rechtfertigen.