Telefonnotiz:
Richter N. bittet um RR. Betr.: Az xxx. Wenn Sie sich bis 17.25 Uhr nicht melden, wird er einen Gerichtstermin bestimmen. Er war sehr unfreundlich und war verärgert. Einen Vorschlag für einen Termin wollte er mir aber auch nicht machen. Den Namen des Mdt. – war schwer zu verstehen – wollte er mir nicht buchstabieren.
Mir wären glatt zwölf Minuten für einen Rückruf geblieben – selbst wenn ich im Büro gewesen wäre. Ich vermute langsam, dass dem Mann so was Freude macht. Er ruft nämlich gerne am späten Nachmittag an und schnauzt rum, wenn ihm der betreffende Anwalt nicht augenblicklich zur Verfügung steht.
Wahrscheinlich telefoniert er gar nicht, um Terminsverlegungsanträge zu vermeiden. Sondern nur, um jemanden zurechtfalten zu können. Um die Uhrzeit ist er wahrscheinlich auf Entzug, weil seine letzte Sitzung schon ein paar Stunden zu Ende ist.