Im öffentlich zugänglichen Rechtspflegerforum kann man gerade einen ziemlich kuriosen Fall verfolgen. Und das sozusagen „live“.
Eine anscheinend nicht existierende Anwaltskanzlei hat bundesweit für einen Asylbewerber Beratungshilfe beantragt und diverse Dokumente vorgelegt. Angeblich will sich der Mann gegen einen Bescheid der Berliner Sozialbehörde wehren, ist aber laut dem Antrag vor kurzem umgezogen. Deshalb wird jetzt Beratungshilfe am örtlich zuständigen Gericht beantragt.
Wie es aussieht, ist der gleichlautende Antrag aber so gut wie bei jedem deutschen Amtsgericht gestellt worden, und zwar jeweils für die gleiche Person. Würden die Anträge bewilligt, bekämen die Antragsteller eine Erstberatung aus der Staatskasse bezahlt. Da kämen dann schon etliche tausend Euro zusammen.
Jetzt sieht es eher danach aus, als müsse sich der Initiator der Aktion auf Strafanzeigen und Maßnahmen der Anwaltskammer einstellen. Ein Entschuldigungsschreiben soll er mittlerweile versandt haben. Danach hat eine Mitarbeiterin eigenmächtig die Anträge formuliert und an alle deutschen Amtsgerichte gefaxt.