Am 8. November 2005 erlässt das Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid. Mein Mandant soll am 16. November 2004 als Lkw-Fahrer die Lenkzeiten überschritten haben. Also vor gut einem Jahr.
Das klingt zunächst mal nach Verjährung. Die tritt bei den meisten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nach drei Monaten ein. Auch die „normale“ Verjährungsfrist von sechs Monaten wäre schon abgelaufen.
Damit lässt man aber unsere Brummifahrer nicht wegkommen. Die höchste Geldbuße gemäß § 8 Fahrpersonalgesetz beträgt nämlich 5.000 €. Und da ist man schon im Bereich, in dem § 31 des Ordnungswidrigkeitengesetzes eine einjährige Verjährung vorsieht. Die Verjährungsfrist steigert sich nämlich nach der Höhe des maximalen Bußgeldes – auf längstens drei Jahre.
Die Bußgeldstelle war also langsam, aber nicht langsam genug. Was für mich bedeutet, dass ich mal wieder Tachoscheiben studieren darf.