Es gibt Telefaxe und fristwahrende Telefaxe. Zumindest beim Landgericht Hamburg. Der Kollege Sascha Kremer hat diese Novität in der deutschen Gerichtsinfrastruktur entdeckt.
Da es sich um ein Mandat handelt, das Sascha bei mir im Büro bearbeitet, konnte ich gerade mal unbefangen mit dem Herrn von der Geschäftsstelle plaudern. Der sagt, dass nur die Faxe in der Posteingangszentrale so ausgerüstet sind, um die Uhrzeit des Eingangs genau festzuhalten. Dort sind wahrscheinlich Atomuhren eingebaut.
Auf die normale Uhrzeit im Fax der Geschäftsstelle, das ist das nicht fristwahrende, will oder kann man sich am Landgericht Hamburg anscheinend nicht verlassen. Jedenfalls übernehme das Gericht keine Gewähr, dass das Fax noch bis 24 Uhr am Tag des Fristablaufs eingegangen ist. Nach Büroschluss werde es jedenfalls kritisch, dann dann ist niemand mehr da, der die Zeit des Eingangs auf dem Fax notieren kann.
Der Mitarbeiter findet die Situation selbst verwirrend, denn „eigentlich ist das Geschäftsstellenfax der direkte Draht zur Kammer“.
Mal wieder ein Fall sinnstiftender Bürokratie. Denn will sich das Gericht im Zweifel wirklich mit dem Hinweis herausreden, dass man nicht in der Lage ist, die Uhr in einem Faxgerät einzustellen? Oder hat man einfach keine Lust?
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen Kommunikationsfehler, die in der Sphäre des Gerichts stattfinden, nicht dem Rechtsuchenden angelastet werden.
Fakt dürfte also sein: Eine Behörde, die einen heute üblichen Kommunikationsweg öffnet, kann ihn nicht zu einer Risikostrecke rückbauen. Jedenfalls nicht einem derartigen Verwirr-Disclaimer.