Heute habe ich einen Mandanten beraten, dem nach einem Kontakt mit der Polizei ein ungutes Bauchgefühl verblieb. Eigentlich wollte er auf der Wache den Diebstahl seines Navis aus dem Auto anzeigen. Doch am Ende hatte er nicht nur die Anzeige gemacht, sondern auch eine Speichelprobe für eine DNA-Analyse abgegeben.
Der Beamte war wohl sehr beredt. Er stellte es als absolut notwendig dar, dass mein Mandant eine Speichelprobe da lässt. Weil das die Ermittlungen angeblich erleichtert. Und überhaupt. Mein Mandant unterschrieb brav einige Formulare, ohne sie näher zu lesen, ließ sich die Zungenspitze abtupfen, das war’s dann auch schon. Reine Routine anscheinend. Eine Routine, die dem Mandanten dann erst später zu denken gab, als er sich überlegte, was denn jetzt wohl nach der DNA-Untersuchung so alles mit seinen Daten passieren kann.
Auf dem Papier ist das erst mal nicht sonderlich viel. Das Ergebnis der DNA-Untersuchung darf nur für Vergleichszwecke mit anderen Spuren benutzt werden. Und auch nur im Rahmen des konkreten Falles, um den es geht. Werden die Daten nicht mehr gebraucht, müssen sie gelöscht werden.
Klingt erst mal harmlos. Aber was ist gerade in Fällen, in denen kein Täter ermittelt wird? Theoretisch sind solche Akten mitunter jahrelang offen. Und gibt es in der Praxis der Polizeipräsidien und Landeskriminalämter überhaupt vernünftige Löschroutinen? Oder besteht nicht doch das Risiko, dass die einmal gespeicherten Daten wieder auffindbar sind, wenn man nach ihnen sucht? Etwa auf einem Backup, um nur ein Beispiel zu nennen.
Der Mandant hätte seine berechtigten Sorgen vermeiden können. Indem er einfach nicht unterschreibt. Ohne schriftliches Einverständnis muss der Richter eine DNA-Probe anordnen. Eine Formsache ist das gerichtliche Vefahren keinesfalls – auch wenn Polizeibeamte gerne das Gegenteil behaupten. Wie derjenige, mit dem mein Mandant das Vergnügen hatte.
Wer also nach einer freiwilligen Speichelprobe gefragt wird, sollte sich gut überlegen, ob er nicht einfach mal von seinen Rechten Gebrauch macht. Dafür sind sie doch da. Jedenfalls so lange, wie man nicht restlos überzeugt ist, dass die Polizei nun wirklich hier und heute für ihre Ermittlungen zwingend auf das DNA-Profil angewiesen ist. Gerade bei Wohnungseinbrüchen wird nach meiner Erfahrung auch immer öfter nach einer freiwilligen Speichelprobe der Bewohner gefragt. Eine plausible Erklärung dafür habe ich bislang noch nicht gehört.
Das einmal erklärte Einverständnis kann man übrigens nicht so einfach widerrufen. So jedenfalls die überwiegende Meinung der Gerichte. Dem Mandanten bleibt demnach momentan nur die Möglichkeit, nach angemessener Zeit nachzufragen, ob seine Daten tatsächlich wieder gelöscht wurden. Und darauf zu vertrauen, dass die Antwort korrekt ist.