Fünf Jahre musste ich gegen einen früheren Mandanten vollstrecken. Angefangen haben wir mit einer Forderung von 368,75 DM. Zuletzt belief sich der Rückstand auf 566,75 €. Ein Großteil Gerichtsvollzieherkosten.
Nun teilt der Gerichtsvollzieher mit, dass der frühere Mandant verstorben ist. Erben, das weiß ich, sind nicht vorhanden.
Bleibt nur noch, die Auslagen abzuschreiben. Und die Akte zu schließen.