Einem vorbestraften Mitglied der Partei „Die Rechte“ bleibt die Zulassung zum Rechtsreferendariat auch weiter verwehrt. Das Verwaltungsgericht Minden lehnte es heute nun auch im Hauptsacheverfahren ab, den Mann nach seinem Ersten Staatsexamen für den Juristischen Vorbereitungsdienst zuzulassen. Er sei wegen seiner Vorstrafen „unwürdig“, auch wenn keine der Strafen die an sich geltende Grenze von einem Jahr erreicht.
Ich habe mich schon mal zu dem Fall geäußert. Mit dem Deutschlandfunk habe ich heute über das Thema gesprochen.