Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 2. November 2005:
Zum vorgesehenen Verkündungstermin 24.6.2005 ist keine Entscheidung verkündet worden. Dieser ist übersehen worden. Auf Antrag der Klägerin soll der Sachverständige sein Gutachten … erläutern.
Als Anwalt muss man definitiv mehr schreiben und tiefere Bücklinge machen, wenn man mal was „übersehen“ hat.