Dashcams dürfen in Autos betrieben werden. Jedenfalls sind die Aufnahmen aber als Beweismittel im Zivilprozess zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt das Landgericht Landshut in einem Hinweisbeschluss, den es in einer ganz normalen Unfallsache verkündet hat.
Die Richter sehen in einer Dashcam weder einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz noch gegen Persönlichkeitsrechte. Aber selbst für diesen Fall tendieren sie dazu, die konkrete Aufnahme als Beweismittel in einem Schadensersatzprozess zuzulassen.
Nicht jeder denkbare Verstoß gegen Rechtsvorschriften führe auch zu einem Beweisverwertungsverbot. Vielmehr könne auch das Interesse einer Prozesspartei vorgehen, einen Schadenshergang zu belegen.
Das Urteil kann man hier nachlesen.