Seit Jahren kämpfe ich darum, dass einer meiner Mandanten aus der forensischen Psychiatrie entlassen wird. Oder genauer: dass er entsprechend seiner nun mal vorhandenen Einschränkungen betreut wird, zum Beispiel in einer halboffenen Wohngruppe. Das scheitert aber daran, dass es für ihn angeblich kein taugliches Angebot gibt, vor allem wegen einer HIV-Infektion.
Fast neun Jahre dauert jetzt schon die knastähnliche Unterbringung, obwohl der damals junge Mann wegen relativ geringfügigen Taten insgesamt „nur“ anderthalb Jahre Haft und vielleicht sogar Bewährung bekommen hätte. Wenn er nicht schuldunfähig gewesen wäre und deshalb eine Unterbringung in der Psychiatrie möglich war.
Immerhin scheint nun auch dem Gericht klar zu werden, dass man jemanden nicht endlos wegsperren kann. Zwar wurde jetzt mal wieder eine Entlassung auf Bewährung abgelehnt, aber gleichzeitig der Zeitraum für die nächste Überprüfung abgekürzt. Spätestens in einem halben und nicht erst, wie üblich, in einem Jahr will sich das Gericht erneut mit der Sache beschäftigen. Und vor allem von der Klinik hören, welche Fortschritte es bei der Suche nach einem passenden Angebot gibt.
Die Abkürzung der Frist ist ein ein klares Signal an die verantwortlichen Institutionen, jetzt endlich vernünftige Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich hoffe nur, dass der Wink mit dem Zaunpfahl verstanden wird. Und es irgendwann nicht zu einer Komplett-Entlassung von heute auf morgen kommt, mit der auch meinem Mandanten nicht geholfen wäre. Mein Mandant wird sich auf jeden Fall riesig freuen, dass es jetzt wenigstens kleine, aber sichtbare Fortschritte gibt.