Sicherheitsfirmen dürfen keine Waffenscheine erteilt werden, die unabhängig vom konkreten Bewachungsauftrag sind und ganz allgemein gelten. Vielmehr müssen Security-Unternehmen in jedem Fall darlegen, warum ihre Mitarbeiter im Rahmen der Tätigkeit eine Waffe tragen sollen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Eine bayerische Firma wollte einen sogenannten Firmenwaffenschein erhalten. Sie hätte dann selbst entscheiden können, bei welchen Tätigkeiten ihre Mitarbeiter Waffen tragen. So eine globale Genehmigung ist laut dem Gericht nicht vom Waffenrecht gedeckt. Die Firma müsse vielmehr konkret vortragen, welche Objekte oder Personen sie schützen will und worin im Einzelfall die besondere Gefährdungslage besteht. Ohne Einzelnachweis dürfe das Tragen von Waffen nicht erlaubt werden (Aktenzeichen 6 C 67.14).