AN DER GRENZE

Das Amtsgericht verurteilt den Beklagten, an den Kläger 607,43 € zu zahlen. An sich nicht bemerkenswert, läge die Zulässigkeitsgrenze für die Berufung nicht bei 600,00 €. Bei der Vielzahl der Punkte, die der Richter bewerten musste, hätte er auch locker auf mindestens 7,44 € weniger kommen können.

Aber dann müsste er ja anfällig für sachfremde Erwägungen sein.