Der Dresdner Rechtsanwalt Mark Feilitzsch twittert eine Strafanzeige der Chemnitzer Polizei. Dabei handelt es sich um das Deckblatt zur Anzeige, in dem es darum geht, ob eine „gütliche Lösung“ mit dem Beschuldigten angedacht wurde.
Zum Beispiel, indem er den Vorwurf durch Zahlung einer Auflage aus der Welt schafft, worauf das Verfahren nach § 153a StPO eingestellt werden könnte. Das Formblatt sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor.
Mit dem Beschuldigten hat die Chemnitzer Polizei aber nicht in diesem Sinne geredet. So heißt es.
Ein Angebot auf Zahlung eines Geldbetrages nach § 153a StPO wurde von hier an die/den Beschuldigten nicht herangetragen, □ weil aus folgendem Grund: Der Beschuldigte ist Ausländer.
Rechtsstaat sieht anders aus.