Herr S. ist ein Freund. Ein guter Freund. Er hat nämlich von meinem Mandanten B. einen Auftrag erhalten: „Ich soll mich mit Ihnen in Verbindung setzen.“ B., der mit Haftbefehl gesucht wird, möchte wissen, wie er sich weiter verhalten soll. Sagt Herr S.
Warum ruft Herr B. mich nicht selbst an?
Er hat kein Geld zum Telefonieren.
Warum geben Sie ihm nicht einen Euro, damit er mich aus einer Telefonzelle anrufen kann? Oder leihen Sie ihm Ihr Handy.
Das kann ich schon machen. Sie können es mir aber auch sagen, dann richte ich es Herrn B. aus. Ich weiß ja nicht, wann ich ihn sehe. Ich bin doch sein Freund.
Ich kenne Sie aber nicht. Theoretisch könnten Sie auch von der Polizei sein. Wäre doch ein guter Trick, um zu klären, ob ich etwas weiß.
Nein, Herr B. ist nur ein Bekannter. Ich will doch nur helfen.
Tut mir Leid, aber ich kann Ihnen nichts sagen. Selbst wenn ich etwas wüsste.
Klick.
Ist jetzt schon einige Tage her. Herr B. hat mich noch immer nicht angerufen.