MONTAGSGEHALT

Sieht so aus, als hätte sich ein Richter tierisch darüber geärgert, wie „intensiv“ Schreibkräfte manchmal mitdenken. Sonst hätte er wohl kaum folgenden Beschluss erlassen, den ich heute auf dem Schreibtisch habe:

Arbeitsgericht D.

Beschluss

In dem Rechtsstreit

des Michael J.

g e g e n

die G. GmbH

wird das Urteil nach erfolgter Anhörung der Parteien wegen Schreibfehlern wie folgt gemäß § 319 ZPO berichtigt:

– Tatbestand, Seite 2, 3. Absatz, Zitat 4 des Arbeitsvertrages zu Ziffer 1:

Statt „13. Montagehalt“ heißt es „13. Monatsgehalt“;

– Tatbestand, Seite 3, 4. Absatz (streitiges Beklagtenvorbringen):

Statt „13. Montagsgehalt“ heißt es jeweils „13. Monatsgehalt“;

– Entscheidungsgründe, Seite 4, 2.Absatz:

Statt „13. Montagsgehaltes“ heißt es „13. Monatsgehaltes“;

– Entscheidungsgründe, Seite 5, 2.Absatz:

Statt „13. Montagsgehalt“ heißt es „13. Monatsgehalt“;

– Entscheidungsgründe, Seite 6, 1.Absatz:

Statt „13. Montagsgehalt“ heißt es „13. Monatsgehalt“;

-Entscheidungsgründe Seite 6, 2.Absatz, Zitat des Arbeitsvertrages:

Statt „13. Montagsgehaltes“ heißt es „13. Gehaltes“,

– Entscheidungsgründe Seite 6, 3.Absatz:

Statt „13. Montagsgehalt“ heißt es „13. Monatsgehalt“.

Bleibt nur eine Frage: selbst getippt?