In meinen Arbeitsplatzdrucker fülle ich immer buntes Papier. Grün, gelb, blau. Das hat den Vorteil, dass ich Sachen, die von mir stammen, in den Akten schneller finde.
Das führt dann allerdings dazu, dass ich brutal Regeln breche, wenn ich mit der Deutschen Bahn unterwegs bin. Der Ausdruck meines Online-Tickets ist dann nämlich bunt. Das ist, ich räume es ein, ein klarer Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn. Wer es nachlesen will, Punkt 6.3.2 ist einschlägig:
Das Online-Ticket ist auf weißem Papier im DIN A 4-Format auszudrucken.
Nun muss ich zur Ehrenrettung der DB-Zugbegleiter sagen, dass das bei hunderten Fahrten mit einem Online-Ticket noch nie jemanden gestört hat.
Bis heute.
Der Schaffner mokierte sich also darüber, dass mein Ticket in zartem Blau daherkam. Nicht dass es Probleme bei der Lesbarkeit gegeben hätte. Seine Ticketkeule fiepte auch in diesem Fall anstandslos. Darauf wies ich freundlich hin. Widerspruch verärgerte den Guten aber, denn nun hielt er mir vor, dass mein Ticket wegen Verstoßes gegen die Beförderungsbedingungen ungültig ist. Ich möge also den Fahrpreis nachlösen.
Ich hatte aber eine ganz andere Idee. Ich lud mein Online-Ticket in die Bahn-App fürs Smartphone hoch. Dazu muss man nur den Ticketcode kennen und die Daten der Identifizierungskarte. Der Schaffner beobachte mich dabei interessiert, hielt das aber für keinen gangbaren Weg.
„Online-Ticket und Handy-Ticket sind zwei Paar Schuhe“, behauptete er. „Das Online-Ticket ist in der App nicht gültig.“ Aber wieso wird denn dann auch beim Online-Ticket, das in die App hochgeladen wurde, der Barcode für die Kontrolle angezeigt? Der Schaffner vertrat seinen Standpunkt nun etwas vehementer. Er wollte endlich Geld sehen.
Ich bestand aber darauf, dass er die Beförderungsbedingungen aus seinem Kabuff holt. Irgendwie hatte ich nämlich in Erinnerung, dass sich genau in dem Punkt vor einiger Zeit was geändert hat.
Ich durfte einige Zeit in dem sperrigen Text blättern. Und konnte schließlich Erfolg vermelden. Punkt 6.1.3 der Beförderungsbedingungen:
Online-Tickets, die auch als Handy-Ticket nach Nr. 7.2 erwerbbar sind, können zusätzlich in die Buchungs-App heruntergeladen oder über m.bahn.de als MMS angefordert werden. Es gelten dann die Bedingungen zum Handy-Ticket (Nr. 7).
Ach, das war dem Herrn aber bisher völlig unbekannt. Ich hatte nunmehr also ein gültiges Ticket, nämlich ein Online-Ticket, das sich in ein Handy-Ticket verwandelt hatte. Damit war das Thema dann wohl erledigt. Ich musste nicht nachzahlen.
Das Handy-Ticket scannte der Schaffner übrigens gar nicht mehr ein. Es hatte ja, wie gesagt, schon beim Online-Ticket problemlos geklappt.
Das Ganze hat dann doch Nerven gekostet. Ich drucke meine Tickets ab jetzt nur noch in weiß aus. Wenn ich’s nicht vergesse…
Nachtrag: Ein kundiger Leser weist darauf hin, dass man nach auch das Online-Ticket mittlerweile nicht mehr unbedingt ausgedruckt vorlegen muss. Man darf es auch als PDF auf einem Bildschirm zeigen, Punkt 6.3.3 der Beförderungsbedingungen.
Das wäre natürlich auch eine Lösung gewesen.