Teurer Streit: Ein 29-jähriger Münchner muss einem Taxifahrer 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Mann hatte versucht, dem Taxifahrer einen 100-Euro-Schein in den Mund zu stopfen.
Der Vorfall ereignete sich, als sich der Mann von dem 35-jährigen Taxifahrer zum Truderinger Bahnhof fahren ließ. Während der Fahrt äußerte der Fahrgast, der Taxifahrer solle einen Zahn zulegen. Besonders störte den Mann, dass der Taxifahrer nicht über gelbe Ampeln fuhr, sondern anhielt.
Aus diesem Grund wollte der Fahrgast aussteigen. Der Taxifahrer hatte damit kein Problem. Er wollte aber sein Fahrgeld haben, was der Fahrgast ablehnte. Erst als der Taxifahrer energisch auf seinen Lohn bestand, nahm der Fahrgast einen 100-Euro- Schein aus seiner Tasche und versuchte, ihn dem Taxifahrer in den Mund zu stopfen. Der Taxifahrer erlitt eine zwei Zentimeter lang Schürfwunde und eine Prellung.
Das Amtsgericht München verurteilte den Fahrgast zu einem Schmerzensgeld von 500 Euro. Zwar seien die Verletzungen eher gering, aber das Verhalten des Taxifahrers sei auch eine tätliche Beleidigung. Dass sich der Fahrgast wegen hohen Alkoholkonsums kaum an den Vorfall erinnern konnte, ändert nach Auffassung des Gerichts nichts an seiner Haftung (Aktenzeichen 213 C 26734/14).