Muss Pascha, ein 13 Monate alter Rottweiler, eingeschläfert werden? Ja, meint die Stadt Duisburg. Nicht ganz ohne Grund. Das Tier hatte am 6. Juli ein zweijähriges Mädchen am Rheindeich angefallen und dem Kind lebensbedrohliche Bisswunden zugefügt. Er riss dem Kind große Teile der Kopfhaut ab und fügte ihr schwerste Verletzungen an Ohren, Auge, Mund, Bauch und Beinen zu. Die Halterin des Hundes wehrt sich jedoch juristisch gegen die Tötung ihres Tieres.
Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte sie zunächst allerdings keinen Erfolg. Die Richter sehen keine andere Möglichkeit, als Pascha zu töten. Ein Gutachten des Amtstierarztes habe ergeben, dass der Rottweiler ein fehlgeleitetes und inadäquates Jagdverhalten sowie mangelnde Beißhemmung aufweise. Er habe ohne Droh- oder Warnsignale angegriffen und sich auch nicht von weiteren Attacken auf das bereits verletzte Mädchen abhalten lassen.
Die Stadt Duisburg beruft sich auf das Landeshundegesetz, das die Tötung gefährlicher Hunde erlaubt. Mildere Mittel gibt es nach Auffassung der Richter nicht. Eine Therapie des Hundes sei wegen seines Alters nicht möglich. Außerdem sei es möglich, dass das Tier an einem irreparablen Hirnschaden leide.
Pascha war laut den Behörden von einer Bekannten der Halterin ausgeführt worden, und das ohne den vorgeschriebenen Maulkorb. Strafrechtliche Ermittlungen laufen noch.
Nachdem die Halterin gegen den Düsseldorfer Eilbeschluss Beschwerde eingelegt hat, muss nun das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden (Aktenzeichen 18 L 2369/15).