Ein Kölner Steuerberater hatte keine rechte Lust auf ein Fahrtenbuch für seinen Dienstwagen. Um dennoch die 1%-Regelung zu umgehen, griff er in seinem Porsche Carrera zum Diktiergerät und hielt alle seine Fahrten auf Tonband fest. Das Finanzamt wollte sich aber nicht mit den Tonbändern abgeben. Zu Recht, meint das Finanzgericht Köln.
Ein Fahrtenbuch darf laut den Richtern nicht manipulierbar sein. Bei den heutigen technischen Möglichkeiten sei es aber sehr leicht, Tonaufnahmen zu löschen, zu verändern oder neu anzuordnen. Der Steuerberater hatte geltend gemacht, schließlich seien auch die Hintergrundgeräusche wie das Radio zu hören. Es sei deshalb leicht feststellbar, ob die Aufnahme „original“ ist. Das überzeugte die Richter jedoch nicht.
Dem Autofahrer half es auch nicht, dass er seine Wegnotizen von seiner Sekretärin abtippen und in Excel-Tabellen übertragen ließ. Zunächst mal handele es sich nur um lose Blätter, die erst am Ende des Jahres gebunden werden. Außerdem seien Excel-Tabellen änderbar, ohne Spuren zu hinterlassen.
Grundsätzlich, so das Finanzgericht, müsse ein Fahrtenbuch auch mit vertretbarem Aufwand überprüfbar sein. Dem Finanzamt sei es nicht zumutbar, Tonbänder abzuhören oder gar zu vergleichen, ob Tonbänder und Excel-Tabellen inhaltlich übereinstimmen (Aktenzeichen 10 K 33/15).