Wenn die Justiz Fehler macht, muss sie Bürger auf die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinweisen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
In dem Fall hatten Rechtspfleger Beschwerden von Strafgefangenen falsch bearbeitet. Die Rechtsmittel wurden wegen dieses Fehlers als unzulässig verworfen. Die Gerichte hätten nach Auffassung des Verfassungsgerichts die Betroffenen ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass sie über einen Wiedereinsetzungsantrag doch noch zu ihrem Recht (auf sachliche Prüfung ihrer Eingaben) kommen könnten.