Wir haben gegen jemanden einen Mahnbescheid beantragt. Jetzt schreibt uns das Amtsgericht Hagen:
Der Mahnbescheid konnte dem Antragsgegner nicht zugestellt werden. Die Post hat dafür am 24.07.2015 folgenden Grund mitgeteilt: Der Briefkasten ist schon wochenlang überfüllt.
Ein überquellender Briefkasten ist offenbar gar kein schlechtes Rezept, wenn man nicht vollends verschwinden, das Verfahren aber etwas in die Länge ziehen möchte. Ich werde wohl besser beantragen, dass der Gerichtsvollzieher oder ein Gerichtswachtmeister den Mahnbescheid überbringt.
Sofern die den Empfänger nicht antreffen, dürfen sie das Schreiben ja hoffentlich – und offenbar im Gegensatz zur Post – einfach unter der Tür durchschieben. Natürlich nur, sofern das nicht einer dieser furchtbaren Zugluftstopper aus Plüsch unmöglich macht. Womit ich allerdings fast schon rechne.