Die in München wegen der NSU-Morde angeklagte Beate Zschäpe ist erwartungegemäß mit ihrem Versuch gescheitert, ihren Pflichtverteidigern ein Ermittlungsverfahren anzuhängen. Die Staatsanwaltschaft München I lehnt es ab, dem von Zschäpe geäußerten Verdacht näher nachzugehen. Zschäpe wirft den Anwälten Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm vor, die Verschwiegenheitspflicht verletzt zu haben.
Aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass Zschäpe behauptet hat, ihre Anwälte hätten mit dem Vorsitzenden Richter des zuständigen Strafsenats Gespräche geführt. Insbesondere sei es um die Frage gegangen, ob Zschäpe sich in der Verhandlung zu den Vorwürfen äußert.
Wenn sich Zschäpes Groll wirklich nur darauf gründete, dass ihre Anwälte mit dem Gericht darüber reden, ob Zschäpe weiter schweigt, war das Scheitern der Strafanzeige absehbar. Denn völlig zu Recht kommen die Staatsanwälte zu dem Ergebnis, genau diese Tätigkeit sei „legitimes Verhalten von Verteidigern, die als Organe der Rechtspflege selbständig und unabhängig von der Angeklagten agieren“.
Anders wäre es womöglich gewesen, wenn Zschäpes Anwälte irgendwas zu der Frage gesagt hätten, ob und inwieweit ihre Mandantin an den Taten beteiligt war. Damit hätten die Verteidiger eine Grenze überschritten, denn ein (Teil-)Geständnis darf ein Anwalt nicht ohne Einverständnis ihres Mandanten. Aber so was hat offenbar nicht mal Zschäpe in ihrer Anzeige behauptet.
Sofern Beate Zschäpe sich bei ihrer Anzeige juristisch beraten ließ, fällt das Ergebnis nun auf ihre neuen Rechtsberater zurück. Die hätten sie vielleicht besser von dieser juristisch aussichtslosen Aktion abgebracht. Aber das Ziel ist womöglich nur noch die bedingungslose Eskalation. Von daher dauert es vielleicht nicht mehr lange, bis Beate Zschäpe auch ihrem neuen Pflichtverteidiger das Misstrauen ausspricht.