Im EU-Ausland lebende deutsche Rentner haben Anspruch auf Heilbehandlung nach deutschem Recht, wenn sie sich vorübergehend in ihrer alten Heimat aufhalten. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 5. Juli 2005 entschieden (B 1 KR 4/04 R).
Im EU-Ausland lebende deutsche Rentner haben Anspruch auf Heilbehandlung nach deutschem Recht, wenn sie sich vorübergehend in ihrer alten Heimat aufhalten. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 5. Juli 2005 entschieden (B 1 KR 4/04 R).