Im Zweifel für die Pressefreiheit, lautet eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart. Demnach ist die Ausstrahlung der SWR-Doku über zweifelhafte Entlohnungsssysteme bei Daimler zulässig – obwohl das Fernsehteam rechtswidrig im Werk gedreht hatte.
Die Undercover-Reportage „Hungerlohn am Fließband“ verletzte nach Auffassung der Richter das Hausrecht und das Unternehmerpersönlichkeitsrecht von Daimler. Allerdings könne auch die Ausstrahlung rechtswidrigen Materials zulässig sein – wenn es ein überragendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gebe. Dieses Informationsinteresse sei in diesem Fall zu bejahen.