Bleibt das Nivea-Blau exklusiv? Nivea-Hersteller Beiersdorf hat einen Teilerfolg errungen. Der Bundesgerichtshof erklärte die vom Bundespatentgericht angeordnete Löschung der Marke „Blau“ für Körperpflegeprodunkte für unwirksam.
Die Richter weisen darauf hin, dass Farben an sich nicht schutzfähig sind. Eine Ausnahme gelte aber dann, wenn mehr als 50 Prozent des Publikums die Farbe bereits mit dem konkreten Produkt gleichsetzen. Das Bundespatentgericht war der Meinung, die Akzeptanz müsse bei mindestens 75 Prozent liegen.
Ob das Nivea-Blau wirklich so eine durchschlagende Wirkung hat, muss jetzt zunächst ein Gutachten klären (Aktenzeichen I ZB 65/13).