Schon seit den Anfangstagen der Republik wird immer wieder kritisiert, dass die geltende gesetzlichen Regelung der Tötungsdelikte wesentlich in der Zeit des Nationalsozialismus geprägt wurde. Das gilt insbesondere für die Terminologie des Mordparagrafen § 211 StGB.
Jetzt sollen die Vorschriften zeitgemäß gestaltet werden. Zu diesem Zweck hatte das Bundesjustizministerium einen Expertenkreis beauftragt. Dessen Abschlussbericht liegt nun vor.
Zwar soll auch künftig eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich sein. Doch soll es mehr Möglichkeiten geben, eine Tat angemessener zu beurteilen. Deshalb soll nicht mehr so stark auf die sogenannten Mordmerkmale abgestellt werden. Diese führen bei statischer Anwendung oft zu Ergebnissen, die nicht als gerecht empfunden werden, insbesondere bei Beziehungstaten.
Die Ergebnisse des Berichts sollen nun in einen Gesetzentwurf einfließen. Mit einer Verabschiedung unter Hochdruck ist aber nicht zu rechnen, im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung.