In einem Verfahren, in dem ich den Nebenkläger vertrete und ein Schmerzensgeld eingeklagt habe, kommt der Verteidiger auf mich zu. Rechtsanwalt W. fragt nach, ob wir mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden wären, wenn der Beschuldigte das geforderte Schmerzensgeld als Auflage zahlt. Und auch die Kosten der Nebenklage übernimmt. Die Richterin stehe der Idee aufgeschlossen gegenüber, das hat er wohl schon geklärt.
Aktive Strafverteidigung außerhalb des Gerichtssaals. Aber hallo. Hatte hier nicht neulich jemand behauptet, so was gebe es gar nicht?