Wenn man ordentlich was getrunken hat, ist das Taxi eine Alternative zum Auto. Das eigene Fahrrad nicht. Das Gesetz gilt für alle „Fahrzeuge“, und das Fahrrad ist nun mal ein solches.
Wer also mit 1,6 Promille oder mehr radelt, riskiert deshalb akut seinen Führerschein. Auch wenn er sich auf dem Rad gar nicht verkehrswidrig verhalten oder gar einen Unfall gebaut hat.
Gerichte kennen bei stark angetrunkenen Radlern kein Pardon und sorgen konsequent dafür, dass künftig auch das Auto stehenbleibt. Das zeigt zum Beispiel dieses Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Bayern.