Das Amtsgericht München hat eine Frau zu 1.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil sie einen Selbstmordversuch begangen hat. Die 23-Jährige hatte sich vor einen Zug geworfen, überlebte aber.
Die Zugführerin machte vor Gericht geltend, sie leide an einem posttraumatischen Belastungssyndrom und sei einen Monat krankgeschrieben gewesen.
Die zuständige Amtsrichterin bejahte eine Körperverletzung. Für die Beklagte sei vorhersehbar und erkennbar gewesen, dass sie bei dem Sprung vor den einfahrenden Zug bei dem Zugführer einen psychischen Schaden verursachen wird.
Das ist im Ergebnis nachvollziehbar. Allerdings wäre die junge Frau um eine Zahlung herumgekommen, wenn sie ausreichende Atteste für ihre Schuldunfähigkeit im Unfallzeitpunkt vorgelegt hätte. Das versäumte sie aber (Aktenzeichen 122 C 4607/14). Mein Kollege Carsten R. Hoenig diskutiert in seinem Blog auch die strafrechtliche Seite.