Gestern hat Bundesjustizminister Heiko Maas die Rahmenbedingungen einer neuen Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Diesen Begriff möchte man allerdings nicht mehr verwenden. Nun ist elegant von einer „Höchstspeicherfrist“ die Rede.
Das klingt ein wenig so, als wolle die Bundesregierung unbescholtene Bürger nicht in erheblichem Maße mehr überwachen, sondern uns vor irgendwas schützen. Eine massive Beschränkung der Bürger- und Freiheitsrechte sprachlich so zu verpacken, ist vielleicht nur ein Detail. Aber ein vielsagendes.
Ansonsten wird nach Kräften der Eindruck erweckt, die Pläne seien doch nur eine Umsetzung rechtlicher Vorgaben. Dabei haben das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof lediglich festgestellt, dass die früheren Umsetzungen den Rahmen des rechtsstaatlich Erträglichen sprengen. Die Entscheidungen bedeuten aber keineswegs, dass wir uns eine Vorratsdatenspeicherung wünschen müssten. Oder sie gar tatsächlich brauchen.
Es wäre deshalb ein Fehler, die Debatte jetzt nur noch über das Wie der Vorratsdatenspeicherung zu führen. Auch ein kleineres Übel bleibt ein Übel. Deshalb geht es auch weiterhin vorrangig um die Frage, welche Gründe für eine Vorratsdatenspeicherung sprechen und ob diese erforderlich ist.
Hier gelten die wesentlichen Argumente uneingeschränkt weiter, die bereits die Debatte über die erste Vorratsdatenspeicherung beherrscht haben. Hier sind nach wie vor die Befürworter der Speicherung in der Pflicht nachzuweisen, dass eine Einschränkung der Bürger- und Freiheitsrechte überhaupt einen Nutzen bringt, der den weiteren Ausverkauf des Grundgesetzes und europäischer Wertestandards verschmerzbar erscheinen lässt.
Wenn ich schon Verzicht üben und künftig in einem anderen Staat leben soll, der mich als potenziell Verdächtigen behanelt, dann möge man mir bitte plausibel erklären, warum. Ich hoffe, dass noch mehr diese Frage stellen.