Das einzige Gerichtsverfahren, an dem ich als Privatperson beteiligt bin, neigt sich dem Ende zu. Sogar einem glücklichen.
Ich hatte mich geweigert, das Land Rheinland-Pfalz mit einer als Bußgeld getarnten Subvention in Höhe von 20 Euro zu unterstützen. Mir wurde der Vorwurf gemacht, die Anordnungen eines Polizeibeamten missachtet zu haben. Einzelheiten sind hier nachzulesen.
Das Amtsgericht Koblenz legt nach den schriftlichen Ausführungen meiner Anwältin Kerstin Rueber allerdings keinen Wert auf eine Hauptverhandlung und schlägt vor, das Verfahren ohne weitere Folgen einzustellen. Damit bin ich selbstverständlich einverstanden und werde mir privat selbstverständlich künftig gesteigerte Genügsamkeit gegenüber Polizisten auferlegen.
Als Anwalt möchte ich es aber nicht garantieren.