RTL-Sendungen wie „Familien im Brennpunkt“ oder „Verdachtsfälle“ sind zwar schrecklich, aber noch nicht schrecklich genug. Das Niveau ist noch nicht so tief, dass echte Polizeibeamte in diesen Formaten nicht mehr als Experten auftreten dürfen. Der Dienstherr muss ihnen eine Nebentätigkeitsgenehmigung erteilen, entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Einem Beamten war die Genehmigung versagt worden, weil seine Auftritte das Ansehen der öffentlichen Verwaltung schädigen könnten. Nach Auffassung der Richter muss aber unterschieden werden zwischen Öffentlichkeitsarbeit der Polizei und dem Auftritt eines einzelnen Beamten, berichtet die Legal Tribune Online. So lange sich der Polizist sachlich äußere und auch nur außerhalb der Spielszenen eingeblendet werde, gebe es keine Bedenken.
Ausdrücklich weist das Gericht aber darauf hin, dass die Genehmigung auch widerrufen werden könnte, wenn sich das Niveau der Sendungen auf ein unerträgliches Maß verschlechtere.