AntarktUmwSchProtAG

+++ Videokünstler Alexander Lehmann („Du bist Terrorist“, „Wir lieben Überwachung“) hat ein neues Kurzvideo veröffentlicht. Lehmann zeigt, wie gerecht der Reichtum in der Welt verteilt ist. +++

+++ Vier Tage Knast: Ein taz-Reporter macht den Selbstversuch. +++

+++ Die Arbeitsministerin stellt klar: Der Mindestlohn von 8,50 Euro gilt nicht für Amateursportler in Vereinen. Dumm nur, dass das so nicht im Gesetz steht. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Arbeitsgerichte Frau Nahles sagen, was für sie gilt. Ich vermute, die goldenen Worte einer Ministerin eher nicht. +++

+++ Die Oktoberfestfeier einer internationalen Anwaltskanzlei scheint aus dem Ruder gelaufen zu sein. Ein Ex-Partner wird der versuchten Vergewaltigung bezichtigt. Anzeige hat einer seiner Kollegen erstattet, nachdem es wegen des Vorfalls zu einer Prügelei kam. Beide Anwälte haben schon den Hut genommen. +++

+++ Im Antarktis-Vertrag-Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AntarktUmwSchProtAG) ist festgelegt, dass Ausflüge in die südlichste Region der Welt einer Genehmigung bedürfen. Genau diese Genehmigung soll ein als „Antarktis-Bezwinger“ gefeierter Extremsportler nicht eingeholt haben. Ihm droht nun ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. +++