Die Bundesregierung verabschiedet heute den Entwurf für ein neues Anti-Terror-Gesetz. Besonders fragwürdig sind die Paragrafen, mit denen bereits der Versuch bestraft werden soll, eine Reise in ein Land zu unternehmen, in dem es Ausbildungscamps für Terroristen gibt.
Das ist im Ergebnis nicht nur reine Sympbolpolitik, wie etwa der nun ebenfalls auf den Weg gebrachte Kondomzwang für Freier. Es ist auch die (Wieder-)Einführung eines Gesinnungsstrafrechts, wie etwa Jörg Diehl auf Spiegel Online kommentiert. Strafbar sind nämlich nach der extrem weit gefassten Vorschrift künftig sogar bloße Pläne oder gar Gedanken, ohne dass der Verdächtige bis dahin auch nur irgendwas konkret gemacht hat.
Heribert Prantl nennt das Gesetz in der Süddeutschen Zeitung rechtsstaatswidrig. Auf andere Lebenssachverhalte übertragen, könnte laut Prantl zum Beispiel schon jemand strafbar sein, wenn er sich im Baumarkt einen Hammer kauft – weil ihm irgendwer irgendwelche vagen Absichten unterstellt, vielleicht mal einen Menschen damit töten zu wollen.
Das ist in der Tat abstoßend, weil es der Willkür Tür und Tor öffnet. Menschen werden dann tatsächlich nicht mehr an ihren (geplanten) Taten gemessen, sondern an ihren – möglicherweise nur unterstellten – ferneren Absichten. Wie so oft steht auch zu befürchten, dass die angeblichen Anti-Terror-Maßnahmen nur der Türöffner sind, um so was auch in anderen Bereichen umzusetzen. Am Ende wird wohl wieder das Bundesverfassungsgericht dem Druck widerstehen müssen, rechtsstaatliche Prinzipien in den Wind zu schießen.