Hobelspäne sind kein geeignetes Mittel, um im Winter Straßen und Gehwege zu streuen. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte jetzt einen Hauseigentümer und seine Mieterin zu Schadensersatz. Eine Passantin, die Klägerin, war bei Winterwetter auf dem Gehweg gestürzt, der mit Hobelspänen gestreut worden war.
Ein Sachverständiger hatte vor Gericht erklärt, Hobelspäne hätten keine abstumpfende Wirkung, weil sie sich mit Feuchtigkeit vollsaugen und so zu einer Art Eisflocken mit Rutscheffekt werden. Die Mieterin hatte eingewandt, sie habe kein Streusalz gehabt. Allerdings, so das Gericht, habe sie nicht überzeugend dargelegt, dass sie sich rechtzeitig um ausreichende Vorräte gekümmert hat (Aktenzeichen 6 U 92/12).